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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Signage Multi Profile Deutschland GmbH
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Signage Multi Profile Deutschland GmbH (nachfolgend „Verkäufer") beliefert ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Die Lieferung, Leistung und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Informationen, Angaben in Prospekten und anwendungstechnische Hinweise dienen lediglich der Information. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers (Auftragsbestätigung).
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(3) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Online-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Eingang der Bestellung wird dem Käufer per automatisierter E-Mail bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(3) Soweit für die Bestellung zusätzliche Versandkosten anfallen, werden diese dem Käufer vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Käufer die mitgeteilten Versandkosten bestätigt hat und der Verkäufer die Rechnung übermittelt. Bei Bestellungen ohne gesonderte Versandkostenberechnung kommt der Vertrag mit Übermittlung der Rechnung durch den Verkäufer zustande.
(4) Der Bestellvorgang im Online-Shop umfasst folgende Schritte: Auswahl der gewünschten Produkte und Ablage in den Warenkorb; Prüfung der Angaben im Warenkorb; Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse; Auswahl der Zahlungsart; Überprüfung und ggf. Korrektur aller Eingaben über die Schaltfläche „Zurück"; verbindliche Absendung der Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen".
(5) Der Käufer kann Eingabefehler vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung jederzeit durch die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Sämtliche Eingaben können über die Schaltfläche „Zurück" überprüft und berichtigt werden.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert und ist nach Vertragsschluss nicht mehr über den Online-Shop abrufbar. Der Käufer erhält die Vertragsunterlagen (Bestelldaten, AGB) mit der Auftragsbestätigung per E-Mail.
(1) Soweit nicht anders angegeben, sind die in den Angeboten des Verkäufers enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum bindend. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Versandort zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Rohstoffknappheit usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Für die notwendige Lagerung der Materialien ist der Verkäufer berechtigt, 1 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu berechnen, wobei die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Für die Sicherheit der vom Verkäufer ausgelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien ist der Käufer verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Eingang gründlich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Behebung eines vom Käufer behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
(4) Der Käufer hat zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
(5) Sind Mängelbehauptungen des Käufers unberechtigt, ist er verpflichtet, dem Verkäufer entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
(6) Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten sowie Steigerkosten gehen zu Lasten des Käufers. Über Aufforderung sind vom Käufer unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte beizustellen.
(7) Dem Verkäufer sind zur Mängelbehebung seitens des Käufers mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen.
(8) Ein Rücktrittsbegehren kann der Verkäufer durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
(9) Keinen Mangel begründet der Umstand, dass die Ware nicht voll geeignet ist, weil der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
(10) Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn die technischen Anlagen des Käufers wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u. a. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Waren nicht kompatibel sind.
(11) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(12) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(13) Im Fall der Mängelbeseitigung trägt der Verkäufer die Aufwendungen maximal bis zur Höhe des Kaufpreises.
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers einschließlich der Nebenforderungen beglichen und etwaige Kontokorrent-Salden ausgeglichen sind (Vorbehaltsware).
(2) Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Verkäufer in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
(4) Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist er berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Die Profile des Verkäufers sind unter GM275/2013 Gebrauchsmuster geschützt. Der Nachbau für die Eigennutzung sowie für den gewerblichen Vertrieb an Dritte wird ausdrücklich untersagt und wird gerichtlich verfolgt.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(1) Der Verkäufer haftet bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
(5) Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer, natürliche Abnutzung sowie Unterlassung notwendiger Wartungen.
(6) Der Käufer als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Verkäufer hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
(7) Die Prüfung, ob die bestellte oder vom Verkäufer vorgeschlagene Ware sich für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Käufers. Der Verkäufer übernimmt für die Eignung keine Gewähr.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.
Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz des Verkäufers.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.